Das Segelfluggelände ist für Segelflugzeuge, Motorsegler und Ballone zugelassen. Damit Ihr uns an den Flugtagen mit eurer Echo-Klasse oder dem UL besuchen könnt, ist zwingend eine vorherige Anmeldung erforderlich. Beachtet dazu die Seite „Pilotenanmeldung“
Auszug aus der NFL 2022-1-2515
Motorgetriebene Luftfahrzeuge mit laufendem Triebwerk
a. Bei Anflügen ist spätestens 5 Minuten vor Erreichen des Platzes
Sprechfunkverbindung mit der Flugleitung „Lebenstedt Info“ aufzunehmen.
b. Im Flugverkehr ist Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten.
c. Für Starts mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen darf der Streifen vor Kopf 04/22 jeweils mitbenutzt werden
d. Start- und Landebahn für motorgetriebene Luftfahrzeuge in Richtung 045° und 225°(rechtweisend):
Startbahn 04 410 m
Startbahn 22 410 m
Landebahn 04 660m
Landebahn 22 410m
e. Das Überfliegen der Ortschaften Salzgitter-Lebenstedt, Reppner und Lengede-Broistedt ist zu vermeiden.
f. Steigflüge oberhalb von 1100 ft AMSL (auch von Segelflugzeugen mit
Klapptriebwerk) haben vorzugshalber außerhalb der Platzrundengrenzen über unbewohntem Gebiet zu erfolgen.